Überspringen zu Hauptinhalt

Unsere Philosphie

Wenn ein Baumeister ein Haus baut für einen Mann und macht seine Konstruktion nicht stark, so dass es einstürzt und verursacht den Tod des Bauherrn, dieser Mann soll getötet werden. Wenn der Einsturz den Tod eines Sohnes des Bauherrn verursacht, so sollen sie einen Sohn des Baumeisters töten.

Codex Hammurabi, Babylon, 18. Jahrh. v.Chr

 

Wer bei der Planung, Leitung oder Ausführung eines Baues … gegen die allgemein anerkannten Regeln der Technik verstösst und dadurch Leib oder Leben eines anderen gefährdet, wird … bestraft.

Strafgesetzbuch, § 330 (Auszug)

Wie an den beiden Zitaten zu erkennen ist, handelt es sich beim Bauen um eine auch in früheren Zeiten bereits anspruchsvolle Tätigkeit, die u.U. auch das Leben anderer gefährdet, zumindest kann jedoch durch fehlerhafte Arbeit einem Dritten ein Schaden zugefügt werden. Aufgrund der immer komplexer werdenden Zusammenhänge, der Verwendung von neuen Bauweisen und -materialien sind Schäden jedoch nicht auszuschliessen. Erfahrene Architekten und Bauingenieure werden daher immer bemüht sein, evtl. Mängel bereits im Vorfeld zu vermeiden, allein der immer stärker zunehmende Kosten- und Zeitdruck wird diese Bemühungen oft wieder zunichte machen. Hinzu kommt, dass (leider) immer mehr unzureichend oder schlimmer noch unqualifiziertes Personal auf den Baustellen anzutreffen ist und gleichzeitig die notwendige Überwachung, die vom Bauherrn als Laien oft nur als Kostenfaktor betrachtet wird, reduziert, in zunehmender Weise fatalerweise sogar ganz unterlassen wird. Die Schadensberichte der Bundesregierung und eine Vielzahl von Artikeln in der Tages- und Wochenpresse zeigen deutlich, dass die Schadenshäufigkeit im Bauwesen erheblich zugenommen hat. Die Ursachen sind vielschichtig. Der teilweise Verzicht auf die bautechnische Prüfung bzw. die Freistellungsverordnung in den Baugenehmigungs- verfahren ist dabei ein Aspekt.

Hinzu kommt, dass eine qualifizierte Beratung, die die Wünsche und Interessen des Bauherrn berücksichtigt, mit entsprechendem Zeitaufwand behaftet und damit kostenintensiv ist.

Eine gute Planung und Beratung sowie eine konsequente Überwachung der Ausführung der Bauarbeiten ist in der heutigen Zeit jedoch eine unabdingbare Voraussetzung dafür, dass ein Bauwerk möglichst mängelfrei errichtet und dem Bauherrn zur langfristigen Nutzung übergeben werden kann. Unabhängige Untersuchungen zeigen, dass 70 % der Schäden auf von Menschen verursachte Planungs- und Ausführungsfehler zurückzuführen sind.

Aus unseren langjährigen Erfahrungen zu dieser Problematik wissen wir, dass in zunehmendem Maße die Planungs- und Überwachungsaufgaben auf das absolut notwendigste reduziert werden, diese Leistungen sollen die ausführenden Firmen quasi “ so nebenbei ” mitliefern.

Bei dieser Vorgehensweise ist der Bauherr jedoch auf sich allein gestellt, da ihm kein von Liefer- und Herstellerinteressen unabhängiger Berater zur Seite steht. Die Erfahrung zeigt, dass solche allein und ausschliesslich von Kosten diktierte Ausführungen ohne eine unabhängige und die Interessen des Bauherrn wahrende Überwachung meist nicht zum gewünschten Ergebnis führt. Jahrelange Rechtsstreitigkeiten, die dann ein mehrfaches von den ursprünglichen Planungs- und Überwachungshonoraren kosten, sind oft die Folge. Mit viel Glück wird dann nach gewonnenem Prozess der Schaden am Gebäude oder Bauwerk vom Verursacher behoben, leider hält der Bauherr allzuoft jedoch nur einen “ Titel ohne Mittel ” in der Hand, da der Verursacher (meist in Form einer GmbH) nicht mehr existent oder zahlungsunfähig ist.

Jeder gute Planer, der unabhängig von den ausführenden Firmen arbeitet und ausschliesslich die Interessen des Bauherrn vertritt, muss selbstverständlich ein angemessenes Honorar für seine Leistungen beanspruchen, um diese Aufgaben auch gewissenhaft ausführen zu können. Auch hier zeigt unsere Erfahrung aus unserer langjährigen Prüf- und Überwachungstätigkeit, dass eine “ billige “ Planung noch lange nicht preiswert sein muss.

Im (von den Politikern zwar gewünschten) freien Wettbewerb zählt zunehmend nur noch das geforderte Honorar des Planers. Damit wird dessen Leistungsvermögen jedoch ebenfalls eingeschränkt. Zunehmend tummeln sich auch schwarze Schafe auf diesem Sektor. Für den Bauherrn wird es immer schwieriger, den für ihn richtigen Planer für sein eigenes Bauvorhaben zu finden.

Die Mitglieder der Architekten- und Ingenieurkammern der 16 Bundesländer, die Prüfingenieure für Baustatik sowie die öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen sind in den überwiegenden Fällen die richtigen Ansprechpartner für Ihr Bauvorhaben.
Die Partner des Ing.-Büros LKG sind Mitglieder in den verschiedensten Organisationen, u. a. in den Ingenieurkammern von NRW, Thüringen, Hessen und Bayern, der Bundesvereinigung der Prüfingenieure für Bautechnik e. V. und des Deutschen Instituts für Prüfung und Überwachung e. V. (DPÜ).

Bei fachübergreifenden Problemstellungen arbeitet das Ing.-Büro LKG eng mit qualifizierten Fachplanern anderer Fachrichtungen zusammen, z. B. Architekten, Landschaftsplanern, Baugrundsachverständigen, Vermessungsingenieuren, HLSE- (= Heizung, Klima, Lüftung, Elektro) Planern usw. zusammen.

Projektbezogen ist das Ing.-Büro LKG bereits in entsprechenden Arbeitsgemeinschaften tätig, um den Wünschen des Bauherrn nach einem verantwortlichen Ansprechpartner nachkommen zu können sowie den Anforderungen des Bauprojekts gerecht zu werden.

Für Anregungen und Hinweise zu unserer Homepage sind wir jederzeit offen und danken dem geneigten Leser und Betrachter dieser Seiten.

 

An den Anfang scrollen