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Bauphysik

Schäden an Gebäuden durch Feuchtigkeit oder zu hellhörige Räume sind ein bekanntes Thema.

Aus diesem Grund sind nach der Landesbauordnung bautechnische Nachweise der Bauphysik vor Baubeginn bei der Bauaufsichtsbehörde einzureichen. Hierzu gehören die Nachweise des Schall- und Wärmeschutzes.

Wir stehen Ihnen mit einem Team aus erfahrenen Ingenieuren für die Erstellung der Nachweise, sowie der Überwachung der Baustelle sehr gerne zur Verfügung.

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