Brandschutz
Seit mehr als 50 Jahren sind in der Landesbauordnung die Schutzzielkriterien, Verhinderung der Brandentstehung und der Brandausbreitung, Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löschmaßnahmen beschrieben. Jeder Neubau, sowie jedes Bestandsgebäude muss die oben genannten Kriterien im vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz erfüllen.
Diese Kriterien werden von uns im Rahmen eines ganzheitlichen, schutzzielorientierten Brandschutzkonzeptes individuell auf Ihr Gebäude angepasst, beschrieben und umgesetzt.
Im Zuge unserer interdisziplinären Möglichkeiten Tragkonstruktionen und Brandschutz ganzheitlich zu betrachten bieten wir unseren Kunden Synergieeffekte, die sich positiv auf die Baukosten auswirken.
Wir erstellen für Ihre Bauvorhaben:
- Brandschutzkonzepte¹
- Brandschutztechnische Stellungnahmen
- Feuerwehrpläne
- Flucht- und Rettungswegpläne
- Fachbauleitung Brandschutz
Im Hinblick auf eine sichere und effiziente Planung sollte der Brandschutz bereits früh berücksichtigt werden. Nur so ist es möglich eine wirtschaftliche Lösung zu realisieren.
¹„Nach § 54 (3) BauO NRW sollen Brandschutzkonzepte für bauliche Anlagen von staatlich anerkannten Sachverständigen nach § 87 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 für die Prüfung des Brandschutzes, von öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen für vorbeugenden Brandschutz nach § 36 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202) oder von Personen aufgestellt werden, die im Einzelfall für die Aufgabe nach Sachkunde und Erfahrung vergleichbar geeignet sind. Letztere Voraussetzung wird durch den Unterzeichner erfüllt.“