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Bauwerksprüfung

Nach dem Einsturz der Eislaufhalle in Bad Reichenhall wurde in einer Bauministerkonferenz festgelegt, dass Bauwerke turnusmäßig überprüft werden müssen. Für die Prüfung ist der Bauherr verantwortlich. Art, Umfang und Turnus der Überprüfung werden auf Grundlage einer Risikoabschätzung festgelegt.

Die VDI Richtlinie 6200 unterscheidet drei Schadensfolgeklassen, sowie vier Robustheitsklassen für Gebäude und Tragwerke. Die Zeitintervalle der Überprüfung werden auf Basis der Schadensfolgeklasse ermittelt. Gebäude mit hohen Folgen an Leib und Leben im Versagensfall haben die kürzesten Inspektionsintervalle. Diese Überprüfungen sind von besonders fachkundigen Personen durchzuführen. Um Ihrer Verantwortung gerecht werden  zu können, benötigen Sie fachkundige Unterstützung. Unsere Ingenieure unterstützen Sie bei der Erstellung der Bauwerksbücher und den turnusmäßigen Überprüfungen.

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